Die Tatsache der fehlenden Bewertung des Schwimmteichs sei somit allen Beteiligten bewusst gewesen. Da der bisherige Schwimmteich nicht im amtlichen Wert enthalten gewesen und somit auch nicht versteuert worden sei, stellten die Kosten für den Ersatzbau Anlagekosten dar. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung des amtlichen Werts infolge Aufnahme des Schwimmbads nicht bestritten sei.