-3- versprochenen Anforderungen nicht genügt habe, sich immer wieder Algen gebildet hätten, was zu einer jaucheartigen stinkenden Vergrünung des Badwassers geführt und eine Benutzung des Schwimmteichs verunmöglicht habe. Sinngemäss verdeutlicht er nochmals, dass das neu erstellte Schwimmbassin von den Dimensionen und der Funktion her dem bisherigen Schwimmteich entspreche, weshalb die Kosten des Ersatzbaus als Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen seien.