G. Dagegen hat der Vertreter mit Schreiben vom 19. Dezember 2017 (recte 2018) bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt mit im Wesentlichen gleicher Begründung wie zuvor im Einspracheverfahren die Aufhebung der Einspracheentscheide und die Berücksichtigung der Kosten für den Ersatz des Schwimmteichs von CHF 107'110.-- als Liegenschaftsunterhalt. Er macht zudem weitere Ausführungen zur Erstellung des Schwimmteichs und reicht dazu entsprechende Belege ein. Insbesondere hebt er nochmals hervor, dass der Schwimmteich den vom Ersteller