E. Dem Vertreter wurde von der Steuerverwaltung Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Im Schreiben vom 17. September 2018 führt er aus, dass der Schwimmteich sowohl anlässlich des Augenscheins im Jahr 2009 wie insbesondere auch nach der Fertigstellung im Jahr 2010 aufgrund der Grösse, der rechteckigen Bauweise und der begehbaren Umrandung mit Holzdielen ohne weiteres als Schwimmteich zu erkennen gewesen sei. Es könne nicht den Rekurrenten angelastet werden, dass der Schätzer der Abteilung Amtliche Bewertung diesen nicht in die Bewertung aufgenommen habe. Überdies genüge es gemäss Ziff.