D. In der Folge hat die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 22. September 2017 die Abteilung Amtliche Bewertung beauftragt, betreffend die Ausscheidung von Unterhalts- und Anlagekosten ein Gutachten zu erstellen. Gemäss E-Mail vom 7. August 2018 hat die Abteilung Amtliche Bewertung auf die Erstellung eines Gutachtens verzichtet und der Steuerverwaltung mitge-