A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügungen datiert vom 21. August 2017 betreffend die kantonalen Steuern 2016 mit einem Einkommen von CHF 79'000.-- und betreffend die direkte Bundessteuer 2016 mit einem solchen von CHF 89'900.-- veranlagt. Die Vermögenstaxation belief sich auf CHF 452'000.--.