derte vermehrt in die Gesellschaft und damit in den Arbeitsprozess integriert werden können. Die damit erzielten Einkommen würden eine Zunahme der Einnahmen bei den direkten und indirekten Steuern bewirken (BBl 2001 1715, 1800), was letztlich wiederum dem primären Ziel des FABI ("Erhöhung der Steuereinnahmen") entsprechen dürfte. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass betreffend die Fahrkosten zum Arbeitsplatz die (zulässige) Besserstellung von behinderten Steuerpflichtigen gegenüber nicht behinderten Steuerpflichtigen gewollt ist.