Insbesondere Langstreckenpendler würden "künftig steuerlich weniger begünstigt", womit der Anreiz langer Arbeitswege reduziert und der Trend zu immer längeren Arbeitswegen gebrochen werden sollen. Solche ausserfiskalischen Zielsetzungen ("die Pendler davon abzuhalten, weite Arbeitswege zurückzulegen" bzw. "die Pendler zu animieren, vom Auto auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen") sind jedoch – obwohl fraglich ist, ob diese überhaupt beabsichtigt gewesen sind (vgl. zum Ganzen Severin Koller, Die Verfassungsmässigkeit einer Beschränkung des Fahrkostenabzuges bei der direkten Bundessteuer, in ASA 80 S. 789) – offensichtlich nicht auf behinderte Personen