Entgegen der Ansicht des Rekurrenten ergebe sich aus einer Erhöhung des Fahrkostenabzugs sehr wohl eine Besserstellung gegenüber anderen unselbstständig Berufstätigen im Kanton Bern. Die Möglichkeit einer Besserstellung sei durch den Gesetzgeber vorliegend jedoch nicht umgesetzt worden, d.h. der Gesetzgeber habe nicht beschlossen, Behinderte besserzustellen.