C. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 17. Dezember 2018 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben und beantragen darin, die Einspracheentscheide seien aufzuheben und die den gesetzlich maximal zulässigen Fahrkostenabzüge übersteigenden Fahrkosten im Betrag von CHF 4'080.-- (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 7'780.-- (direkte Bundessteuer) als behinderungsbedingte Kosten zum Abzug zuzulassen. Zur Begründung führen sie im Wesentlichen aus, die Notwendigkeit des privaten Motorfahrzeugs für den Arbeitsweg sei allein auf die Behinderung zurückzuführen.