A. Die Ehegatten A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin; zusammen Rekurrenten) wohnen an der D.________ in C.________. Der als Kind an Kinderlähmung erkrankte, seither querschnittgelähmte und auf einen Rollstuhl angewiesene Rekurrent arbeitete im vorliegend strittigen Steuerjahr 2016 als Informatiktechniker TS in E.________. In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2016 machten die Rekurrenten (Auto)Fahrkosten des Rekurrenten von CHF 10'780.-- (220 Arbeitstage à 70 km/Tag à CHF 0.70) geltend und gaben als Grund seine Invalidität an.