Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Sachverhalt Ähnlichkeiten aufweist mit demjenigen, der dem bereits in E. 3 erwähnten Urteil des Bundesgerichts Nr. 2C_650/2019 vom 6. November 2019 (in StR 2020 S. 55) zugrunde liegt. Darin verneinte das Gericht die Steuerbefreiung von Mitgliederbeiträgen, die von einem Verein erhoben wurden, der "die Weitergabe und Vermittlung von innerem Wissen und Verständnis über spirituelles und geistiges Leben und Erleben" bezweckt (E. 3.1). Wie die Mitgliedschaft der Rekurrentin war auch diejenige des vom