Der Vertreter bestätigt in der Stellungnahme vom 10. März 2020, dass die Teilnahme an D.________veranstaltungen "in der Regel mindestens die Passivmitgliedschaft" voraussetze, jedoch könnten "zahlreiche Tagungen und Einführungsveranstaltungen [...] auch von Nichtmitgliedern besucht werden". Wie relevant die von Nichtmitgliedern stammenden Erträge sind, geht aus dem Schreiben allerdings nicht hervor. Weiter erklärt der Vertreter, dass der Mitgliederbeitrag (nur) CHF 80.-- betrage und dass zusätzlich und freiwillig "Förderbeiträge" geleistet werden könnten, die es der Rekurrentin ermöglichen sollen, dereinst ein eigenes Gebäude zu erwerben.