Auch dieser Umstand spricht dafür, aus den Mitgliederbeiträgen vorab die Personal-, Infrastruktur- und Verwaltungskosten zu finanzieren und die zusätzlichen (hohen) Erträge aus den D.________veranstaltungen und Verkäufen nur in dem Umfang zur Deckung der Kosten heranzuziehen, als diese die Mitgliederbeiträge übersteigen. Der Vertreter bestätigt in der Stellungnahme vom 10. März 2020, dass die Teilnahme an D.________veranstaltungen "in der Regel mindestens die Passivmitgliedschaft" voraussetze, jedoch könnten "zahlreiche Tagungen und Einführungsveranstaltungen [...] auch von Nichtmitgliedern besucht werden".