Daraus kann gefolgert werden, dass die Zahlung von Mitgliederbeiträgen die Voraussetzung dafür bildet, überhaupt entgeltliche Leistungen der Rekurrentin in Anspruch nehmen zu können. Auch dieser Umstand spricht dafür, aus den Mitgliederbeiträgen vorab die Personal-, Infrastruktur- und Verwaltungskosten zu finanzieren und die zusätzlichen (hohen) Erträge aus den D.________veranstaltungen und Verkäufen nur in dem Umfang zur Deckung der Kosten heranzuziehen, als diese die Mitgliederbeiträge übersteigen.