-6- Statuten ableiten lässt: "Aktivmitglieder sind jene Mitglieder, welche durch ihre Tätigkeit als F.________mitarbeiter oder Personal der Verwaltung, die Ziele und Zwecke des Vereines aktiv und hauptamtlich fördern." Dementsprechend handelt es sich bei den Personal-, Raum- und Verwaltungskosten um Aufwendungen, die der Verfolgung des eigentlichen Vereinszwecks dienen und daher vorab aus den Mitgliederbeiträgen zu finanzieren sind.