Sie macht im Wesentlichen geltend, dass die von ihr gemietete Liegenschaft an der C.________strasse in J.________ nur zu einem sehr geringen Teil für die Akquirierung und Verwaltung von (nicht steuerbaren) Mitgliederbeiträgen genutzt werde. Vielmehr diene sie hauptsächlich der Durchführung von D.________veranstaltungen sowie dem Verkauf von E.________gegenständen. Weil mit diesen Aktivitäten steuerbare Erträge erzielt würden, sei es sachgerecht, den grössten Teil der Liegenschaftskosten von diesen Erträgen abzuziehen.