C. Gegen die Einspracheverfügungen hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 4. Dezember 2018 (persönlich abgegeben am 6.12.2018) bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Weil die Eingabe mehrere Mängel aufwies, hat die Steuerrekurskommission der Rekurrentin mit Schreiben vom 6. Dezember 2018 eine Frist bis am 4. Januar 2019 gesetzt, um eine verbesserte Rechtsschrift einzureichen.