B. Die von der Rekurrentin am 8. Mai 2018 gegen die Veranlagungsverfügungen pro 2011 und 2012 erhobene Einsprache (pag. 89 f.) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheverfügungen vom 6. November 2018 teilweise gutgeheissen und der steuerbare Gewinn auf CHF 151'615.-- für das Steuerjahr 2011 (pag. 65-58) und auf CHF 24'469.-- für das Steuerjahr 2012 (pag. 115-108) festgesetzt.