4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2008 wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Veranlagungsverjährung hinsichtlich des Anteils der Rekurrentin an der Gesamtsteuerschuld eingetreten ist. 5. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2009 wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Veranlagungsverjährung hinsichtlich des Anteils der Rekurrentin an der Gesamtsteuerschuld eingetreten ist. 6. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 5'385.-- (inkl. 7.7 % Mehrwertsteuer) gesprochen.