2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2007 wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Veranlagungsverjährung hinsichtlich des Anteils der Rekurrentin an der Gesamtsteuerschuld eingetreten ist. 3. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2008 wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Veranlagungsverjährung hinsichtlich des Anteils der Rekurrentin an der Gesamtsteuerschuld eingetreten ist.