Mehrwertsteuer ist überhöht. Die Parteikostenentschädigung wird basierend auf dem von -9- der Steuerrekurskommission angewendeten Stundensatz von CHF 250.-- und einem Aufwand von 20 Stunden auf CHF 5'000.-- zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer von CHF 385.--, ausmachend total CHF 5'385.-- festgesetzt. Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2007 wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass die Veranlagungsverjährung hinsichtlich des Anteils der Rekurrentin an der Gesamtsteuerschuld eingetreten ist.