Insofern zu erwähnen ist, dass die Rekurrentin im Veranlagungsverfahren der Steuerjahre 2007 bis 2009 zwar von der ehemaligen Vertreterin vertreten worden ist und damit entsprechende Zustellungen auch an diese hätten erfolgen können. Die letzte Kontaktaufnahme mit der ehemaligen Vertreterin vor Erlass der Veranlagungsverfügungen erfolgte gemäss Aktenlage seitens Steuerverwaltung allerdings am 18. April 2012. Da zwischen dem