3.2 Zu den verjährungsunterbrechenden Einforderungshandlungen nach Art. 162 Abs. 3 Bst. a StG bzw. Art. 120 Abs. 3 Bst. a DBG gehören beispielsweise die Zustellung der Steuererklärungsformulare, die Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung, die Eröffnung einer Steuerveranlagung sowie die Aufforderung oder Mahnung zur Zahlung.