K. Mit Schreiben vom 27. April 2018 hat die Vertreterin zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Sie hält zusammengefasst fest, dass die ehemalige Vertreterin seit ca. April 2012 in den entsprechenden Verfahren keinen Kontakt mehr mit den Steuerbehörden gehabt habe. Bezüglich der von der Steuerverwaltung geltend gemachten Vertretungsvermutung wird festgehalten, dass es sich dabei um eine Erleichterung zugunsten von Ehegatten handle. Eine spiegelbildliche Bestimmung, wonach die Steuerverwaltung rechtswirksam nur einem Ehegatten gegenüber handeln könne, bestehe nicht.