5. Vorliegend können die Familienverhältnisse als intakt bezeichnet werden und die volljährige Tochter der Rekurrenten hat im Steuerjahr 2016 unstreitig kein genügend hohes Erwerbseinkommen zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfs erzielt. Sie hat jedoch über ein nicht unerhebliches Vermögen von CHF 63'498.-- verfügt, wobei es sich beim Vermögen um Bankguthaben (hauptsächlich Anlagefonds von insgesamt CHF 52'172.--) handelt. Im Kanton Bern gelten mündige (sich in Erstausbildung befindende) Kinder