O., N. 68 zu Art. 35 DBG). Beim Kinderabzug sieht die Wegleitung 2016 (auch in der aktuellen Fassung für das Steuerjahr 2018) vor, dass die Einkommensgrenze bei (erhöhten) CHF 24'000.-- liegt (vgl. Wegleitung 2016 zum Ausfüllen der Steuererklärung, einsehbar unter: , Rubriken "Themen > Dokumente, Publikationen, Merkblätter, Wegleitungen, Formulare > Wegleitungen > Steuerjahr 2016 > Natürliche Personen", S. 21 Ziff. 2.1 [abgerufen am 23.10.2019]; vgl. auch Merkblatt 12 [MB 12] der Steuerverwaltung des Kantons Bern über die Besteuerung von Familien, einsehbar unter: , Rubriken "Themen > Dokumente, Publikationen, Merkblätter, Weglei-