-4- die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit werden anschliessend vom Reineinkommen noch weitere persönliche Abzüge gemacht (Art. 40 f. StG; Art. 35 DBG). Bei diesen sog. Sozialabzügen, zu denen beispielsweise der Kinderabzug gehört, stehen die familiären Verhältnisse der Steuerpflichtigen und die mit diesen verbundenen zivilrechtlichen Lasten im Vordergrund (VGE 100 2015 239/240/254/255 vom 21.3.2016, E. 3.1).