Auch verlören vermögende Eltern, die ihre in der Ausbildung befindlichen Kinder mit finanziellen Mitteln für die Zukunft nach der Ausbildung ausstatteten, dadurch den Kinderabzug. Hätten die Rekurrenten mit den Schenkungen bis zur Vollendung der Ausbildung zugewartet, würde ihnen der Kinderabzug dagegen gewährt. Damit habe der Schenkungszeitpunkt direkt einen Einfluss auf die Besteuerung, was im Kontext des Kinderabzugs dem Gedanken eines Sozialabzugs widerspreche. Mangels Einkommen und mangels anderem Vermögen sei die Tochter während ihrer Ausbildung zudem auf Unterstützung angewiesen gewesen.