Die Steuerverwaltung habe nun aber, erstmals wirksam für das Steuerjahr 2017, nebst der Einkommensgrenze eine zusätzliche Vermögensgrenze von CHF 50'000.-- festgelegt. Die Tochter der Rekurrenten, die weder im Jahr 2016 noch in den Jahren zuvor ein nennenswertes Einkommen erzielt habe, habe per 31. Dezember 2016 über ein Wertschriftenvermögen von CHF 63'498.-- verfügt, wovon CHF 52'172.-- in zwei Wertschriftendepots langfristig angelegt gewesen seien. Dieses Vermögen stamme aus Schenkungen der