B. Gegen die Einspracheentscheide hat die Vertreterin im Auftrag der Rekurrenten mit Eingabe vom 26. Oktober 2018 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben und beantragt darin, die Einspracheentscheide seien unter Kostenfolge aufzuheben und der Kinderabzug sowie die Folgeabzüge zu gewähren. Zur Begründung bringt die Vertreterin im Wesentlichen vor, dass bei der Beurteilung der Unterstützungsbedürftigkeit beim Kinderabzug sich in der Steuerpraxis des Kantons Bern ab dem Jahr 2010 für das Einkommen eine Einkommensgrenze von CHF 24'000.-- etabliert habe.