A. Die Ehegatten A.________ (Rekurrent; CEO der D.________ AG) und B.________ (Rekurrentin; Administrative Leiterin der D.________ AG; zusammen Rekurrenten) haben in ihrer Steuererklärung pro 2016 den Kinderabzug sowie den Abzug für auswärtige Ausbildung in der Höhe von CHF 7'365.-- für ihre volljährige Tochter F.________ (geb. am ________; ZPV-Nr.: ________), die im Jahr 2016 an der Universität G.________ (GB) studierte, geltend gemacht. Mit definitiven Veranlagungsverfügungen pro 2016 vom 5. Juni 2018 wich die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ____