Dementsprechend wurde ein Bussenfaktor von 0.5 als insgesamt angemessen betrachtet und festgelegt. Ergänzend wurde in der Vernehmlassung vom 4. Dezember 2018 mit Blick auf die finanzielle Situation des Rekurrenten (Steuerausscheidung 2015) darauf hingewiesen, dass der Rekurrent die auferlegte Busse auch tragen könne.