4.6 Diese Gleichgültigkeit setzte sich im Übrigen auch später fort. Nach der vom Rekurrenten vertretenen (falschen) Ansicht hätte spätestens im Zusammenhang mit dem Tod der Schenkerin und dem damit einhergehenden Wegfall der Nutzniessung die Besteuerung der Schenkung erfolgen müssen. Nichtsdestotrotz unterliess der Rekurrent in der Folge, den Notar K.____