4.5 Bei der Beurteilung des subjektiven Tatbestandsmerkmals ist auf die Verhältnisse im Tatzeitpunkt abzustellen (Günter Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I: die Straftat, 4. Aufl., 2011, N 7 zu § 16). Dementsprechend ist hier auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem der Rekurrent spätestens gehalten gewesen wäre, seinerseits nach Art. 25 ESchG die