Zur Annahme, dass die Schenkungssteuer erst bei Wegfall der Nutzniessung erhoben werde, sei er aus verschiedenen Gründen gekommen. Einerseits wegen dem Ausbleiben der entsprechenden Steuerrechnung (nach vollzogener Schenkung), andererseits weil er den Notar darauf angesprochen habe, worauf dieser erklärte, der ZVB-ES werde auf ihn zukommen und er könne weiter zuwarten (EP, Frage 13). Ferner sei für ihn die Erhebung der Schenkungssteuern im Zeitpunkt des Wegfalls der Nutzniessung auch logisch gewesen, zumal die Begleichung der Steuerrechnung im Zeitpunkt der Schenkung ein (finanzielles) Problem gewesen wäre (EP, Frage 15).