4.2 Anlässlich der Einvernahme vom 23. Oktober 2019 hat der Rekurrent schliesslich erklärt, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne, wie er zur Annahme kam, dass der Notar die Schenkung dem ZVB-ES anzeigen werde. Das sei nicht im Detail abgesprochen worden. Hingegen könne er sich noch gut erinnern, dass der Notar angekündigt habe, die Anmeldung (der geschenkten Liegenschaft) im Grundbuch vorzunehmen, womit eine Weitermeldung an den ZVB-ES erfolgen werde (Einvernahme-Protokoll [EP], Frage 10). Zur Annahme, dass die Schenkungssteuer erst bei Wegfall der Nutzniessung erhoben werde, sei er aus verschiedenen Gründen gekommen.