-5- rechnung der fraglichen Schenkungssteuer inkl. Angaben zur vorgenommenen Kapitalisierung der Nutzniessung) eingefordert und den Parteien Frist zum Einreichen von Schlussbemerkungen gesetzt. Mit Schreiben vom 5. November 2019 (ZVB-N) und 7. November 2019 (Rekurrent) haben die Parteien die geforderten Dokumente eingereicht und Schlussbemerkungen angebracht. Die Parteien haben dabei an ihren bisherigen Rechtsbegehren festgehalten. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: