K. Am 12. September 2019 ist der Rekurrent zur Einvernahme vorgeladen worden. Am 23. Oktober 2019 ist der Rekurrent durch die Instruktionsrichterin der Steuerrekurskommission einvernommen worden. Anlässlich der Einvernahme wurden seitens der Steuerrekurskommission noch weitere Unterlagen (vom Rekurrenten die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich und letzte eingereichte Steuererklärung und vom ZVB-N eine detaillierte Be-