J. Mit Schreiben vom 21. August 2019 hat die Steuerrekurskommission die weiteren Erbschaftssteuerakten eingefordert (vgl. Bst. A, Erbfall u.a. auf Grund der weiteren von der Schenkerin geerbten Grundstücke), welche am 4. September 2019 eingegangen sind. Gemäss den eingegangen Unterlagen wurden dem Rekurrenten mit Verfügung vom 3. April 2017 Erbschaftssteuern in der Höhe von CHF 35'296.80 auferlegt.