B. Mit Schreiben vom 5. Mai 2018 teilte der Rekurrent dem ZVB-N mit, dass er davon ausgegangen sei, dass der Notar im Zusammenhang mit der Schenkung seinerseits alle erforderlichen Angaben und Informationen den zuständigen Behörden zukommen lassen würde. Es sei ihm zwar aufgefallen, dass bisher nie eine Schenkungssteuer erhoben worden sei. Er sei jedoch der Auffassung gewesen, dass eine Schenkungssteuer erst nach Wegfall der Nutzniessung erhoben werde. Dementsprechend habe er auch erst in seiner (zürcherischen) Steuererklärung 2016 den Vermögenszuwachs infolge Wegfalls der Nutzniessung aufgeführt.