Der Rekurrent wurde aufgefordert, innert Frist darzulegen, aus welchem Grund die Schenkung der Liegenschaften (Schenkungsvertrag vom 9.8.2008) nicht angezeigt worden war. Mit Hinweis auf ein beigelegtes Merkblatt zum Steuerstrafverfahren informierte der ZVB-N den Rekurrenten über seine entsprechenden Verfahrensrechte.