Nachdem das Steuerinventar bei dem ZVB-ES eingegangen war, wurde bemerkt, dass die Schenkung der Liegenschaften im Jahr 2008 bisher nicht angezeigt worden war. Der ZVB-ES meldete diesen Umstand deshalb steuerverwaltungsintern dem zentralen Veranlagungsbereich Nachsteuern (ZVB-N) weiter. Gestützt auf diese interne Meldung leitete der ZVB-N am 26. April 2018 gegen den Rekurrenten ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren ein. Der Rekurrent wurde aufgefordert, innert Frist darzulegen, aus welchem Grund die Schenkung der Liegenschaften (Schenkungsvertrag vom 9.8.2008) nicht angezeigt worden war.