A. A.________ (Rekurrent) hat Wohnsitz im Kanton Zürich. Mit Schenkungsvertrag vom 9. August 2008 hat B.________ sel. (Schenkerin) die bisher in ihrem Alleineigentum stehenden Grundstücke D.________ Gbbl. Nr. 1________ und D.________ Gbbl. Nr. 2________ (Liegenschaften) an den Rekurrenten übertragen (pag. 62). Die Schenkerin hatte sich dabei an den mit Schenkungsvertrag vom 9. August 2008 übertragenen Liegenschaften eine lebenslange, unentgeltliche Nutzniessung vorbehalten. Der Schenkungsvertrag wurde von E.________ sel. (Notar) beurkundet. Neben diesen Liegenschaften besass die Schenkerin noch weitere Grundstücke im Alleineigentum. Die Schenkerin verstarb am 28. November