Wie sich aus E. 5.3 und 5.4 ergibt, stand die Rekurrentin im Jahr 2008 (und erst Recht 2016) relativ gut da. Bei dieser Konstellation ist es unüblich und macht ökonomisch keinen Sinn, dass die Rekurrentin ein Darlehen mit einem Zinssatz von 10.275 % über eine Dauer von über zehn Jahren aufnimmt und mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2010 auf die Rückzahlung vor dem Fälligkeitsdatum (31.12.2018) verzichtet (vgl. Bst. B).