- 10 - 5.6 Entgegen den Ausführungen der Vertreterin, kann aus dem Rating der Konzernobergesellschaft nicht ohne weiteres auf die Tochtergesellschaften geschlossen werden. Beteiligungen können von unterschiedlicher Qualität/Bonität sein. Wie sich aus E. 5.3 und 5.4 ergibt, stand die Rekurrentin im Jahr 2008 (und erst Recht 2016) relativ gut da.