Die Current Ratio wird auch als "Banker's Rule" bezeichnet, weil sie vor allem bei Kreditprüfungen durch Banken angewendet wird. Die Vorgabe von 2 : 1 erklärt sich aus der Sicht der Kreditgeber, welche sich dadurch vergewissern wollen, ob ihre Forderungen bei einer Zwangsliquidation der Firma noch gedeckt wären. Übersteigt das Umlaufvermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um das Doppelte, so riskieren die Gläubiger selbst dann nichts, wenn das Umlaufvermögen nur zu 50 % der Bilanzwerte realisiert werden kann (Steuerrekursgericht ZH 1 DB.2015.100 vom 25.11.2015, E. 2/c/aa).