Das Verhältnis der flüssigen Mittel zum kurzfristigen Fremdkapital (Cash Ratio) beträgt somit 0.58, das Verhältnis der flüssigen Mittel und Forderungen zum kurzfristigen Fremdkapital (Quick Ratio) beträgt 1.50 und das Verhältnis des Umlaufvermögens zum kurzfristigen Fremdkapital (Current Ratio) beträgt 1.69. Zur Beurteilung der Zahlungsbereitschaft ist die Cash Ratio ungeeignet. Bezüglich der Quick Ratio gilt für Handels- und Industrieunternehmen als Mindestnorm ein Verhältnis von 1 : 1 und für die Current Ratio von 2 : 1. Die Current Ratio wird auch als "Banker's Rule" bezeichnet, weil sie vor allem bei Kreditprüfungen durch Banken angewendet wird.