5.1 Neben dem Argument, dass die Rekurrentin das Darlehen hätte zurückzahlen können, bringt die Steuerverwaltung vor, dass die Rekurrentin keine unabhängige und konkrete Bankofferte habe vorlegen können. Allgemeine Hinweise auf die im Jahr 2008 vorherrschende Situation am Kapitalmarkt und das Rating für die Konzernobergesellschaft würde den Anforderungen des Drittvergleichs nicht genügen. 5.2 Zunächst ist festzuhalten, dass unstreitig kein verdecktes Eigenkapital (vgl. E. 4) gegeben ist. Entsprechend sind vorliegend nur die Darlehensbedingungen zu überprüfen. 5.3 Im Jahr 2008 sah die Bilanz der Rekurrentin (vereinfacht) folgendermassen aus: