Gegen das Argument der Steuerverwaltung, wonach das Darlehen hätte zurückbezahlt werden können, führt die Vertreterin aus, dass ausreichende liquide Mittel aufgrund des Betriebsaufwands von rund CHF 1'000'000.-- unabdingbar gewesen seien. Zudem sei mit Vertragsanpassung per 31. Dezember 2010 die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ausgeschlossen worden.